Bei einem Beitritt in unseren Verein profitierst Du von vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Marathon Ibbenbüren bietet Ausdauersport in 7 verschiedenen Abteilungen. Im Aufnahmeantrag wählst Du die Sportart aus, die am besten zu Dir passt und Dir am meisten Freude macht. Dieser Abteilung wirst Du organisatorisch zugeordnet. Selbstverständlich darfst Du ohne Mehrkosten in allen anderen Abteilungen jederzeit am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Der Jahresbeitrag ist bei Marathon Ibbenbüren altersabhängig gestaffelt. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. Februar 2024 gilt ab dem 01. Januar 2025 folgende Beitragsordnung:
Für das Kalenderjahr wird der Jahresbeitrag jeweils zum 15. April im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Der Vereinsaustritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Weitere detaillierte Infos findest Du in unserer Satzung.
Bitte fülle den Aufnahmeantrag vollständig und gut leserlich aus und lasse den Antrag unserer
Geschäftsstelle (Poststraße 15, 49477 Ibbenbüren, E‑Mail:
info[at]marathon-ibbenbueren.de) oder einem
Vorstandsmitglied zu kommen. Nach wenigen Tagen wird Dir unsere Geschäftsstelle per Post Deine Mitgliedschaft bei Marathon Ibbenbüren bestätigen.
Bei Mitgliedschaft in der Rennrad- oder MTB-Abteilung wirst Du automatisch auch Mitglied im Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Hierfür sind jährlich zusätzliche Beiträge - die abhängig von den gebuchten Dienstleistungen sind - zu entrichten. Die BDR-Beiträge werden zusammen mit dem Marathon-Jahresbeitrag zum 15. April im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und 1:1 an Radsportverband Nordrhein-Westfalen gezahlt:
BDR Beiträge und Gebühren (gültig ab 01.01.2024)
Marathon Ibbenbüren hat auf die BDR-Beitragsordnung keinen Einfluss. Zu den BDR-Dienstleistungen beraten Dich gerne die jeweiligen Abteilungsleitungen. Du findest sie auf unserer Website bei den Abteilungen.
Wer die BDR-Dienstleistungen nicht mehr nutzen will, kann aus der Rennrad- oder MTB-Abteilung in eine andere Abteilung seiner Wahl wechseln. Wichtig: Ein Wechsel kann nur zum nächsten Kalenderjahr erklärt werden und muss der Geschäftsstelle bis zum 15. November mitgeteilt werden.