Die Corona-Pandemie hat uns seit März 2020 fest im Griff und schränkt das öffentliche Leben in Deutschland unverändert ein. Auch unser Sportbetrieb sowie das Vereinsleben ist davon vielfältig betroffen.
Wir alle hoffen auf ein baldiges Ende der Pandemie und wissen zugleich, dass wir auch in Zukunft unseren Beitrag gegen die weitere Ausbreitung von COVID-19 leisten müssen.
Für den Sportbetrieb von Marathon Ibbenbüren gilt gemäß der zum 24. November 2021 in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung NRW mit der aktuellen Hospitalisierungsrate 3 ab sofort die 2G-Regel! An unseren Sportangeboten dürfen somit derzeit ausschließlich immunisierte (d.h. genesene oder geimpfte) Personen teilnehmen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass
- bei unseren Trainingsangeboten alle Teilnehmenden ihren Immunisierungsnachweis und einen amtlichen Ausweis mitführen.
- die Übungsleitenden vor Trainingsbeginn bei allen Teilnehmenden die Immunisierungsnachweise kontrollieren. Bei persönlich nicht bekannten Personen (Gastfahrer usw.) sind die Immunisierungsnachweise mit den Ausweisen abzugleichen.
Die aktuellen Verordnungen der Stadt Ibbenbüren zum Sportbetrieb stehen hier zum Download: IBB_Information_Sportvereine_CoronaSchVO_24_11_2021.pdf. Die gültige CoronaSchutzverordnung NRW ist hier einsehbar: https://www.mags.nrw
Das Vorstandsteam bittet um Beachtung und Einhaltung dieser Regelungen! Sie dienen zur Pandemie-Eindämmung und zur Erhaltung unserer Gesundheit.